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Die Geburt des Grundgesetzes

Wer durch das Berliner Regierungsviertel spaziert, entdeckt an der Spree vielleicht einige riesige Glasscheiben mit Aufschriften. In jede der Scheiben ist eines der 19 Grundrechte eingelasert, wie es in unserem Grundgesetz festgeschrieben ist. Geschaffen wurde dieses Grundgesetz, das bis heute Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sichert, im Jahr 1949.

Das Grundgesetz ist das rechtliche Fundament, auf dem die Bundesrepublik Deutschland steht. In insgesamt 146 Artikeln regelt es unsere Grundrechte als Bürger und legt die politische Grundordnung unseres Staates fest. In den Artikeln 1 bis 19 sind die Grundrechte aufgeführt. Der erste Satz lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Auch die weiteren Artikel haben unsere Grundrechte gegenüber dem Staat zum Thema: zum Beispiel die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Gleichberechtigung, die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Freizügigkeit und die freie Berufswahl.

Kein Gesetz, das in Deutschland erlassen wird, darf dem Grundgesetz widersprechen. Und dafür, dass das so bleibt, sorgen die in roten Roben gewandeten Verfassungsrichter in Karlsruhe. Änderungen des Grundgesetzes können nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates beschlossen werden. Einige Teile dürfen sogar unter diesen Bedingungen nicht geändert werden: so zum Beispiel die Menschenrechte, die Demokratieprinzipien und der Föderalismus.

So entstand das Grundgesetz

Der Zweite Weltkrieg lag erst einige Jahre zurück. Die westlichen Besatzungsmächte – die USA, Frankreich und Großbritannien – wollten, dass in den drei westlichen Zonen des besiegten Deutschlands eine föderale Demokratie entstand. Sie beauftragten den sogenannten Parlamentarischen Rat, eine demokratische Verfassung zu erarbeiten. Dieser Rat setzte sich aus Abgeordneten der Landtage zusammen.

Die erste Sitzung des Rates fand feierlich im Zoologischen Museum König der Stadt Bonn statt. Anwesend waren nicht nur der Parlamentarische Rat selbst, sondern auch die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder und die Vertreter der drei westlichen Besatzungsmächte.

Insgesamt arbeiteten die 65 Mitglieder des Rates neun Monate am Grundgesetz – 61 Männer und 4 Frauen. Eigentlich sollte das Grundgesetz eine „Verfassung“ werden. Doch die Parlamentarier wollten deutlich machen, dass es sich um eine Übergangslösung handeln sollte – die Teilung in West- und Ostdeutschland sollte nicht zementiert werden. Die Politiker hofften darauf, dass das westliche Deutschland bald wieder mit dem russisch besetzten Teil vereinigt würde und der deutsche Staat im Ganzen wiederhergestellt werden könnte. Seit der deutschen Wiedervereinigung gilt das Grundgesetz für ganz Deutschland.

Die Lehren aus der Vergangenheit

Mit dem Grundgesetz zogen die „Väter und Mütter des Grundgesetzes“ die Lehren aus den Fehlern der Weimarer Republik und der Zeit des Nationalsozialismus. Vor allem sollte es keine strukturellen Schwächen mehr geben, die in der Weimarer Verfassung dazu geführt hatten, dass die Demokratie durch Ermächtigungsgesetz und Gleichschaltung im Nationalsozialismus durch das Führerprinzip ersetzt wurde. Das Grundgesetz sollte das Fundament für eine demokratische Ordnung auf bundesstaatlicher Grundlage mit rechtsstaatlichen Gewährleistungen schaffen – und sich damit scharf gegen den Totalitarismus der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft abgrenzen.

In den neun Monaten nach der Konstituierung des Parlamentarischen Rates wurden heftige Debatten geführt. Doch am 8. Mai 1949 wurde das Grundgesetz mit 53 gegen 12 Stimmen angenommen. In Kraft trat es am 23. Mai 1949 mit Ablauf des Tages. Der erste Unterzeichner war Konrad Adenauer. Das Original ist sicher verwahrt in einem Safe im Bundestag. Und es wird nur herausgeholt, wenn Bundespräsident oder Bundeskanzler darauf ihren Amtseid leisten.



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